| Altersfreigabe |
FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft)Liebe Kinogäste! Sehr oft erleben wir im täglichen Kinoalltag immer wieder Mißverständnisse mit den Freigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Wir geben ja zu, daß unsere Freigabebestimmungen in Deutschland nicht immer ganz einfach zu verstehen sind. Deshalb versuchen wir auf diesem Wege ein wenig mehr Aufklärung zu erreichen. Grundsätzlich gibt es fünf Altersfreigaben, die wie folgt gestaffelt sind:
Diese Freigaben sind für jeden verbindlich. Auch Erziehungsberchtigte können sich nicht darüber hinwegsetzen. Neuregelung! (01.04.2003)Zusätzlich gilt: Ist ein Film ab 12 Jahren freigegeben, kann ein Sechs- bis Elfjähriger in Begleitung seines Erziehungsberechtigten (nur Mutter und/oder Vater, oder gesetzlicher Vormund - nicht volljährige/r Bruder oder Schwester oder Verwandtschaft) ebenfalls den Film besuchen! Diese Regelung gilt nur für Filme der FSK-Freigabe "Ab 12 Jahre". Nun kann es aber sein, daß ein Film ab 12 Jahre freigegeben ist und um 20.00 Uhr oder in einer Spätvorstellung läuft. In diesem Fall tritt das Jugendschutzgesetz in Kraft. Es besagt eindeutig, daß Jugendliche unter 16 Jahre nach 22.00 Uhr und Jugendliche unter 18 Jahre nach 24.00 Uhrsich nur in Begleitung ihres Erziehungsberechtigtenim Kino aufhalten dürfen. Wir als Kinobetreiber sind ohne Ausnahme an diese Regelungen gesetzlich gebunden. Sollten wir dagegen verstoßen, können wir mit empfindlichen Geldbußen belegt werden. Aber auch Erziehungsberechtigte können von den entsprechenden Behörden diesbezüglich zur Verantwortung gezogen werden. Auch hier drohen empfindliche Strafen. Falls Sie noch Fragen zu diesem Thema haben sollten, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir beantworten Ihre Fragen gern. |
